Allgemeine Bedingungen:

Das Bekleben, Beschriften oder andere Arten des Anbringens von Zusatzstoffen ist nicht erlaubt. Kosten, die durch die Erneuerung des Materials entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter ist für die Sicherheit der Mietsache und des zuständigen Personals verantwortlich. In Ruhezeiten / Nachtzeiten stellt der Mieter einen professionellen Wachschutz.
Weiterhin ist dem Personal der Veranstaltungslänge entsprechend, ein Catering zu stellen. Wenn kein Catering gestellt wird, werden pauschal pro Techniker pro Tag 20 € berechnet.

Der Mieter haftet für Personen und Sachschäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Für den gesamten organisatorischen Ablauf der Veranstaltung ist der Mieter verantwortlich, Gestattungen, Gebühren, GEMA sind vom Mieter einzuholen und zu erstatten. Die Anmeldung der Bühne / für fliegende Bauten hat durch den Mieter beim ansässigen Bauamt zu erfolgen. Die Kosten dafür hat der Mieter zu tragen.

Der Vermieter unterliegt Haftungsausschluss bei Schäden durch und an fremder eingebrachter / angebrachter Technik und Dekorationen, bzw. grundsätzlich zusätzlich angebrachten Materialien durch Einfluss äußerer Umwelteinflüsse, oder unsachgemäßer Verwendung und Anbringung selbiger.

Der Mieter erkennt die uneingeschränkte Weisungsbefugnis des vor Ort anwesenden Bühnenmeisters bei Gefahr in Verzug (z.B. zu hohe Windlasten, oder extreme Umwelteinflüsse) im vollen Umfang an und hat diesen sofort Folge zu leisten (z.B. Bühnensperrung).

Die Bestimmungen der MVStättVO und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV C1 sind einzuhalten.

Notwendige Änderungen werden zwischen Mieter und Vermieter geregelt und durch eine Angebotskorrektur schriftlich festgehalten.

Sollte es nicht zur Durchführung der Veranstaltung kommen und dies im Verantwortungsbereich des Mieters liegen, so ist dieser zu Schadensersatz in voller Höhe der vereinbarten Gesamtsumme verpflichtet.

Aus buchungs- und versandtechnischen Gründen erheben wir bei der kundenseitigen Stornierung von bereits beauftragtem Mietequipment folgende Gebühren:

  • Storno 30 Tage vor Mietbeginn 50% vom Auftragswert
  • Storno 14 Tage vor Mietbeginn 75% vom Auftragswert
  • Storno  7  Tage vor Mietbeginn 100% vom Auftragswert

Der Mieter erklärt zur rechtsverbindlichen Angebotsbestätigung berechtigt zu sein. Durch die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes, erkennt der Mieter alle Bedingungen an.

Über alle Absprachen, Vertragsinhalte und finanzielle Belange zwischen Vermieter und Mieter verpflichten sich zum Stillschweigen gegenüber Dritten.

Wird das Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurückgeschickt, gilt es als rechtsungültig. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kommt erst dann zu Stande, wenn beiderseitig Unterschrift und damit die Bestätigung des Auftrages geleistet wurde.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden festgelegt.

 

Zahlungsbedingungen:

Mit Auftragsbestätigung wird der oben genannte Zahlbetrag akzeptiert. Dieser ist nicht vom Erfolg der Veranstaltung abhängig. Der oben genannte Zahlbetrag ist ohne Abzug sofort nach Veranstaltungsende und nach Rechnungslegung zu überweisen oder in Bar zu bezahlen.

Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, dann senden Sie uns dieses Angebot unterschrieben zurück.